Frühstart-Rente: 10 Euro im Monat für jedes Kind
Von Florian Hörning, Gründer von Finance Made Simple, Spiegel-Bestseller-Autor · Stand 16. Oktober 2026
Kurz gesagt
Die Frühstart-Rente soll jedem Kind ab dem 6. Geburtstag 10 Euro im Monat vom Staat in ein Vorsorgedepot zahlen, bis zum 18. Geburtstag. Das sind 1.440 Euro Grundstock, der bis zur Rente angelegt bleibt. Der Gesetzentwurf liegt seit September 2026 im Bundestag, beschlossen ist er noch nicht. Starten soll sie mit dem Jahrgang 2020.
Was geplant ist
- 10 Euro im Monat vom Staat je Kind, vom 6. bis zum 18. Geburtstag.
- Start mit dem Geburtsjahrgang 2020, danach kommt jedes Jahr der nächste Jahrgang dazu.
- Eltern dürfen laut Entwurf zusätzlich einzahlen, bis 6.840 Euro im Jahr.
- Auszahlung grundsätzlich erst ab 65.
- Ohne Vertrag der Eltern wird das Geld gesammelt in einem Sondervermögen des Bundes angelegt.
Stand des Gesetzes
Der Bundestag hat den Entwurf am 25. September 2026 in erster Lesung beraten, am 5. Oktober 2026 gab es die Anhörung im Finanzausschuss. Kritisiert wurden unter anderem der Ausschluss älterer Kinder und die Höhe der möglichen Zuzahlungen. Ein Termin für die Abstimmung steht noch nicht fest. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas tut.
Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot
Die Frühstart-Rente ist für das Kind, das Altersvorsorgedepot für dich. Die Kinderzulage von bis zu 300 Euro im Jahr fließt in deinen eigenen Vertrag, unabhängig von der Frühstart-Rente. Für Eltern heißt das: beides mitnehmen.
Heute musst du nichts entscheiden
Die fertigen Produkte gibt es erst ab dem 1. Januar 2027, viele werden noch zertifiziert. Erst verstehen, dann in Ruhe wählen.
Häufige Fragen
Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?
Nein, Stand Oktober 2026 liegt der Gesetzentwurf im Bundestag. Der Termin für die Abstimmung ist noch offen.
Bekommt mein 10-jähriges Kind die Frühstart-Rente?
Nach dem Entwurf nicht. Sie startet mit dem Jahrgang 2020, ältere Kinder sind nicht vorgesehen. Genau das wurde in der Anhörung kritisiert.
Muss ich dafür etwas abschließen?
Laut Entwurf nicht zwingend. Ohne eigenen Vertrag wird das Geld im Sondervermögen des Bundes angelegt.
Die Frühstart-Rente ist noch nicht beschlossen. Details können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Stand Oktober 2026.
Quelle: Deutscher Bundestag, Anhörung im Finanzausschuss, Oktober 2026